Ich bin approbierter Psychologischer Psychotherapeut und im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo) eingetragen. Das bedeutet, dass ich die Leistungen entweder direkt mit Ihnen oder – auf Wunsch – mit Ihrer Krankenkasse abrechne. Bitte beachten Sie: Ich verfüge nicht über einen Versorgungsauftrag (also keine Kassenzulassung) der Kassenärztlichen Vereinigung.
Für privatversicherte oder beihilfeberechtigte Personen
Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Ihrer Beihilfestelle über die Bedingungen zur Kostenübernahme psychotherapeutischer Leistungen. In der Regel verläuft das Antragsverfahren unkompliziert und die Kosten werden problemlos übernommen. Die Abrechnung erfolgt per Rechnung an Sie, welche Sie dann bei Ihrer Versicherung oder Beihilfe einreichen können. Die Honorare richten sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).
Für Selbstzahler
Auch hier erfolgt die Abrechnung gemäß der GOP per Rechnung an Sie.
Für gesetzlich versicherte Personen
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, muss zunächst mit Ihrer Krankenkasse geklärt werden, ob eine Kostenübernahme möglich ist. Ihre Krankenkasse ist verpflichtet, Sie bei der Suche nach einem Therapieplatz zu unterstützen und verweist in der Regel auf die Terminservicestelle (Telefon: 116 117), über die Sie eine Sprechstunde vereinbaren können. Alternativ erhalten Sie oft auch eine Liste mit VertragspsychotherapeutInnen, bei denen Sie sich melden können.
Zuerst sollte eine psychotherapeutische Sprechstunde stattfinden. Dabei ist wichtig, dass die durchführende PsychotherapeutIn ein Indikationsschreiben ausfüllt (ein Formular der Kassenärztlichen Vereinigung), in dem bestätigt wird, dass 1. eine psychotherapeutische Behandlung notwendig ist und 2. diese zeitnah erfolgen sollte.
Im Anschluss müssen Sie belegen, dass Sie sich intensiv um einen Therapieplatz in einer kassenzugelassenen Praxis bemüht haben. Dies kann beispielsweise durch ein Anrufprotokoll geschehen, in dem Sie dokumentieren, wann Sie welche Praxen kontaktiert haben und welche Wartezeiten Ihnen mitgeteilt wurden. Auch Informationen wie die gewünschte Therapieform sowie die Entfernung zu Ihrem Wohn- oder Arbeitsort sollten dabei aufgeführt werden. Ich empfehle, mindestens fünf solcher Kontakte in einer Tabelle zu erfassen.
Erst wenn diese Schritte erfolgt sind, ist ein Antrag auf Kostenerstattung sinnvoll und erfolgversprechend. Bei der Antragstellung unterstütze ich Sie gern.
Weitere Informationen zu diesem Vorgehen finden Sie auf der Webseite der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung. Eine Suchmöglichkeit nach Therapeutinnen und Therapeuten in Ihrer Region finden Sie hier.